In der Hand eines Busfahrers liegt die Verantwortung für viele Menschen. Da es häufige Änderungen an Vorschriften und Gesetzen gibt, sind daher Weiterbildungen vorgesehen, die jeder Busfahrer nach der grundlegenden Ausbildung regelmäßig absolvieren muss. Primäres Ziel ist es, die Sicherheit des Fahrers und der Passagiere zu gewährleisten.
Da diese gesetzliche Pflicht für Busfahrer seit dem 10.09.2008 existiert, bieten wir Ihnen Weiterbildungslehrgänge an. Die Weiterbildung ist für alle gewerblichen Fahrer ab 3,5 Tonnen Pflicht. Dabei spielt der Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs keine Rolle. Der Weiterbildungslehrgang umfasst 35 Stunden, was wiederum fünf Tagen à sieben Stunden entspricht. Diese müssen nicht an einem Stück besucht werden. Dieser muss alle fünf Jahren durchgeführt werden. Nach § 5 Abs. 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind alle Berufskraftfahrer dazu verpflichtet, ihre erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation zu absolvieren. Für alle Busfahrer, die vor dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnisklasse D besaßen, muss die Weiterbildung zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 gemacht werden.
Der Lehrgang besteht aus fünf Modulen. Diese sind Eco Training, Sozialvorschriften/Risiken/Notfälle, Sicherheitstechnik/Fahrsicherheit, Markt/Image und Fahrgastsicherheit/Gesundheit. Jedes Modul muss alle fünf Jahre von jedem Berufskraftfahrer einmal nachgewiesen werden.
Die Liste der Kenntnisbereiche gemäß der Anlage 1 der BKrFQV im Lehrplan für die Weiterbildung umfasst folgende Aspekte.